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Australian Shepherd Begleithundprüfung
BH / VT
oder BHA / VT

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Bestimmungen Leinenführigkeit Prüfung im Verkehr
Unbefangenheitsprobe Freifolge Anmerkung
****************************************************************

 

Begleithundprüfung (BH / VT): Gesamtpunktzahl = 60

 

Allgemeine Bestimmungen:

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.

Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.

Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können,
müssen mindestens 4 Hunde in der Prüfung vorgeführt werden.

Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten kombiniert so haben mindestens 4 Teilnehmer ( Z.B. VPG, BH, RH ) an
den Start zu gehen.

Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter ( LR ) variiert von 10 bis zu 15 Startern und
richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen,
die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf.

(Begleithundeprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne die theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen).


Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten sondern nur ein Werturteil "bestanden" oder "nicht bestanden"
vom Leistungsrichter (LR) bekannt gegeben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil 1 70% der zu
erreichenden Punkte und im Teil 2 die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden.


Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine
Frist gebunden.

Zum Bestehen der Prüfung müssen im Teil 1 mindestens 70% erreicht werden.

Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine:

Aus versicherungstechnischen Gründen hat der
Hundeführer (HF) während des gesamten Prüfungsablaufs
eine Führleine mitzuführen.

Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein
Halsband tragen muss.

Es sind nur einreihige Gliederhalsbänder zugelassen.

Das Halsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder Haken
versehen sein.

Es muss locker umliegen.
Lederhalsbänder oder so genannte "Zeckenhalsbänder"
sind nicht zugelassen.

Der Hundeführer (HF) erscheint mit angeleintem Hund und
meldet sich in Grundstellung unter Nennung seines Namens
und des Namens des Hundes beim LR in sportlicher Haltung an.

Unbefangenheitsprobe:

(z.B. Überprüfung der Chip od. Tätowiernummer)
Vor der Zulassung zu einer Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen.

Die Beurteilung erfolgt auch während der gesamten Prüfung.

Hunde, die die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen,
sind von der weiteren Prüfung auszuschließen.

Zeigt ein Hund, auch wenn er die Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel,
kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen.

Eintrag: Unbefangenheitsprobe nicht bestanden.


Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung.

Der LR gibt Anweisung zu Beginn einer Übung.

Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt.

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung
nur in der Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine
neue Grundstellung einnehmen.

Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand
(3 Sek.) einzuhalten.

Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.



Teil 1:

1. Leinenführigkeit ( 15 Punkte) Hörzeichen "Fuß",
Ablauf siehe Schema der Leinenführigkeit und Freifolge.

Der Hund muss auf das Hörzeichen "Fuß" freudig stets
mit dem Schulterblatt in Kniehöhe seinem HF in allen Gangarten, Wendungen und in der Gruppe aufmerksam und dicht folgen.

Bei der Leinenführigkeit ist die Leine in der linken Hand zu
halten und hat durchzuhängen.

Er muss gerade neben dem HF gehen und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade neben den HF setzen.

Dabei hat sich der Hund ruhig und aufmerksam zu verhalten.

Bei den verschiedenen Gangarten ist darauf zu achten, dass dazwischen eine deutliche Veränderung der Geschwindigkeit besteht: normales Gehen, schnelles Laufen und langsames Gehen.

Der Gangartwechsel vom Lauf- in den langsamen Schritt hat
ohne normale Übergangsschritte zu erfolgen. Das Hörz. "Fuß"
ist nur bei Antritt und bei Gangartwechsel erlaubt.

Die in der schematisch dargestellten Vorführweise angegebenen Schrittzahlen sind Mindestanforderungen.

Gruppe:

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen,
ist jeweils in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen.

Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts
(z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden.

Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten.

Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern.

Das Ableinen nach der Leinenführigkeit hat außerhalb der
Gruppe in Grundstellung zu erfolgen.



2. Freifolge ( 15 Punkte) Hörzeichen "Fuß"

Die Freifolge des Hundes beginnt mit der Gruppenarbeit.

Nach dem Verlassen der Gruppe in Freifolge ist eine erneute Grundstellung einzunehmen.

Danach folgt erneut der Ablauf nach o.g. Schema
(außer der Gruppe) in Freifolge.

 

Schussabgabe:

Dieser Übungsteil entfällt bei der BHA / VT

Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden.

Es werden 2 Schüsse (Kal. 6 mm) in einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben.

Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von
ca. 15 Schritten zu erfolgen.

In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Schussgleichgültigkeit
in der Art festzustellen, dass er den HF auffordert,
den Hund anzuleinen.

In einer Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch den LR nochmals Schüsse abgegeben, wobei der Hund an
durchhängender Leine stehen muss.

Zeigt sich ein Hund schussscheu, so scheidet er sofort von der Prüfung aus.

 

3. Sitz aus der Bewegung (10 Punkte) Hörzeichen
"Fuß" und "Sitz"

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund im Normalschritt (NS) geradeaus.

Nach 10-15 Schritt hat sich der Hund auf das einmalige
Hörzeichen "Sitz" schnell und gerade zu setzen,
ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht.

Der Hund hat ruhig zu sitzen. Nach mindestens weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort
zu seinem Hund um.

Auf RA (Richteranweisung) geht er HF zu seinem Hund zurück
und nimmt an dessen rechter Seite die Grundstellung ein.

Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen bleibt, werden 5 Punkte abgezogen.

 

10-15 NS "Sitz" mindestens 30 NS


Gst.-------------------X----------------------------------------------Halt

 

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen ( 10 Punkte) Hörzeichen "Fuß" - "Platz" - "Hier oder
Name des Hundes" - "Fuß"

 

Von der Grundstellung aus geht der HF im NS mit seinem frei
bei Fuß folgenden Hund geradeaus.

Nach 10-15 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
"Platz" schnell und gerade zu legen,
ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht.

Nach mindestens weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen
und dreht sich sofort zu seinem Hund um.

Auf RA ruft der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier"
oder mit dem Namen des Hundes heran.

Der Hund muss freudig, schnell und direkt zu seinem HF
kommen und sich dicht und gerade vor ihn setzen.

Auf das Hörzeichen "Fuß" hat der Hund schnell die
Grundstellung einzunehmen.

Bleibt der Hund bei der Übung "Platz" stehen oder setzt er sich,
so werden 5 Punkte für dieses Fehlverhalten entwertet.

 

10-15 NS "Platz" mindestens 30 NS

Gst.-------------------X----------------------------------------------Halt

 

5. Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen "Platz" und "Sitz"

Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der
HF seinen Hund an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen.

Der HF entfernt sich 30 Schritte und steht mit dem Rücken
zum Hund.

Der HF darf dabei den Vorführplatz nicht verlassen.

Während der Ablage erfolgt nochmals die Schussabgabe
(2 Schüsse Kal. 6 mm), wie in der Leinenführigkeit beschrieben.

Der Hund hat in der gesamten Zeit ruhig liegen zu bleiben.

Auf RA tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und
nimmt ihn nach vorgegebenem Zeitabstand mit dem
Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung.

Für den in der BH vorgeführten Hund ist eine Teilbewertung
bei vorzeitigem Verlassen des Ablageplatzes nicht möglich.

Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.

Teil 2: Prüfung im Verkehr

Allgemeines:

Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum
(Straße, Wege oder Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden.

Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Nur der zu prüfende Hund, sein Hundeführer,
der Leistungsrichter, gegebenenfalls auch der Prüfungsleiter
sind in Aktion.

Alle anderen Teilnehmer halten sich mit ihren Hunden abseits
an einem geeigneten Ort auf Abruf bereit.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand.

Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.

Daher dürfen an einem Prüfungstag höchstens
15 Hunde geprüft werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen
dieses Teils nicht vergeben.

Für das Bestehen dieses Teils ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr bewegenden Hund maßgeblich.

 

1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr:

Auf RA begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg.

Der LR folgt dem HF in angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender
Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des
HF bleibend - willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich
der Hund gleichgültig verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden
Passanten (Auftragsperson) geschnitten.

Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson)
auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn.

Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen,
dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem
Radfahrer befindet.

Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben.

Danach macht der HF kehrt, geht auf den LR zu, bleibt bei
diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält
sich mit ihm.

Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen,
hat sich aber ruhig zu verhalten.

 

2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen:

Auf RA bewegt sich der HF mit seinem Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs.

Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten.
Beim ersten Mal hat sich der Hund auf Hörzeichen zu setzen,
beim zweiten Mal erhält er das Hörzeichen "Platz", worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zubleiben hat.

Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle
mit außergewöhnlichen Geräuschen einzuflechten
(vorüberfahrende Züge an einer Bahnstrecke,
Durchschreiten einer Unterführung, Straßenbahn usw.)

Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam,
willig und unbeeindruckt folgen.

(Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe usw.)

 

3. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren:

 

Auf RA begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße.

Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR
und befestigt die Führleine an einem Zaun,
Mauerring oder dergleichen.

Der HF begibt sich dann für 2 Minuten außer Sicht in ein
Geschäft oder einen Hauseingang.

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa 5 Schritt am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund soll sich während der Abwesenheit
des HF ruhig verhalten.

Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden)
soll er ohne Angriffshandlung passieren lassen.

 

Anmerkung:

Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen,
ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge
nur je eine Übung absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.


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